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Wahl des Beirats für Migration und Integration (Stadt Nieder-Olm)

Wahl des Beirats für Migration und Integration

Am 10. November 2024 finden landesweit die Beiratswahlen für Migration und Integration statt. 

Aufgabe des Beirats für Migration und Integration ist die Förderung und Sicherung des gleichberechtigten Zusammenlebens der in der Stadt wohnenden Menschen unterschiedlicher Nationalitäten, Kulturen und Religionen sowie die Unterstützung des kommunalen Integrationsprozesses. Der Beirat für Migration und Integration kann über alle Angelegenheiten der Migration und Integration beraten. Gegenüber den Organen der Stadt kann er sich hierzu äußern, soweit Selbstverwaltungsangelegenheiten der Stadt betroffen sind.

Auf dieser Seite möchten wir Ihnen Informationen zum Wahlprozedere geben. Die Informationen und Inhalte dieser Seite werden sukzessive aktualisiert sowie ergänzt. 


Wahl eines Beirats für den Landkreis Mainz-Bingen

Der Beirat für Migration und Integration für den Landkreis Mainz-Bingen wird im Gebiet der gesamten Verbandsgemeinde Nieder-Olm (alle Ortsgemeinden sowie die Stadt Nieder-Olm) gewählt. 

Wahlberechtigt sind von Amts wegen alle ausländischen und staatenlosen Einwohnerinnen und Einwohner sowie diejenigen, die die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung oder nach § 4 Abs. 3 des Staatsangehörigkeitsgesetzes erworben haben. Voraussetzung ist, dass diese Personen jeweils am Tage der Wahl das 16. Lebensjahr vollendet haben. 

Ebenfalls in das Wählerverzeichnis sind auf Antrag alle Einwohnerinnen und Einwohner, die die deutsche Staatsangehörigkeit als Spätaussiedler oder deren Familienangehörige nach § 7 des Staatsangehörigkeitsgesetztes erworben haben, aufzunehmen. Dies gilt ebenfalls  für alle Einwohnerinnen und Einwohner, die die deutsche Staatsangehörigkeit nach § 4 Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 4 des Staatsangehörigkeitsgesetzes erworben haben und ein Elternteil Ausländer oder Spätaussiedler oder dessen Familienangehöriger nach § 7 des Staatsangehörigkeitsgesetzes ist. 

Gewählt werden 13 Beiratsmitglieder. 


Wahl eines Beirats für die Stadt Nieder-Olm

Der Beirat für Migration und Integration für den Landkreis Mainz-Bingen wird ausschließlich durch die Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Nieder-Olm gewählt. Die Stadt ist die einzige Gemeinde der VG, in welcher die Voraussetzung für diese Wahl erfüllt sind: Hier leben über 1000 ausländische Einwohnerinnen und Einwohner. 

Wahlberechtigt sind von Amts wegen alle ausländischen und staatenlosen Einwohnerinnen und Einwohner sowie diejenigen, die die deutsche Staatsangehörigkeit als a) Spätaussiedler oder deren Familienangehörige nach § 7 des Staatsangehörigkeitsgesetzes durch b) Einbürgerung oder c) nach § 4 Abs. 3 des Staatsangehörigkeitsgesetzes oder d) nach § 4 Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 4 des Staatsangehörigkeitsgesetzes und ein Elternteil Ausländer oder Spätaussiedler oder dessen Familienangehöriger nach § 7 des Staatsangehörigkeitsgesetzes ist, erworben haben. 

Voraussetzung ist, dass diese Personen jeweils am Tage der Wahl das 16. Lebensjahr vollendet haben. 

Gewählt werden insgesamt 9 Beiratsmitglieder. 

Jeder Wahlberechtigte kann einen oder mehrere Wahlvorschläge einreichen; er kann sich auch selbst vorschlagen. . In diesem Rahmen können auch im Wahlgebiet ansässige Vereine, Verbände oder sonstige Organisationen und politische Parteien und Wählergruppen Wahlvorschläge einreichen. Das Wahlbüro, Herr Jonas Diemer, steht für Auskünfte und Hilfestellungen zur Verfügung. 

Die Wahl findet nicht statt, wenn keine Wahlvorschläge eingereicht oder zugelassen werden oder die Zahl der zugelassenen Bewerberinnen und Bewerber insgesamt nicht die Zahl der zu wählenden Mitglieder des Beirats übersteigt.

Bekanntmachung über den Wahltag sowie die Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen 

Formular zur Einreichung eines Wahlvorschlags

Antrag auf die Bescheinigung des Wahlrechts der vorgeschlagenen Person

Zustimmungserklärung der vorgeschlagenen Person und ggf. seiner Erziehungsberechtigten


Durchführung der Wahl

Die Wahl erfolgt voraussichtlich im Rahmen der Briefwahl. Alle im Wählerverzeichnis enthaltenen Personen werden von der Verbandsgemeindeverwaltung per Post benachrichtigt und erhalten ihre Briefwahlunterlagen (bestehend aus Wahlschein, Stimmzettel sowie Briefumschlägen und ein Musterstimmzettel). Die Briefwahlunterlagen sind auszufüllen und die dafür vorgesehenen Briefumschläge zu stecken. Diese werden entweder per Post zurückgeschickt oder können im Rathaus zu den üblichen Öffnungszeiten abgegeben werden.