Wahl des Beirats für Migration und Integration
Am 10. November 2024 fanden landesweit die Wahlen zum Beirat für Migration und Integration statt. Die Ergebnisse dieser Wahl finden Sie hier:
https://www.rlp-wahlen.de/K7339/MGB2024/
Aufgabe des Beirats für Migration und Integration
Aufgabe des Beirats für Migration und Integration ist die Förderung und Sicherung des gleichberechtigten Zusammenlebens der in der Stadt wohnenden Menschen unterschiedlicher Nationalitäten, Kulturen und Religionen sowie die Unterstützung des kommunalen Integrationsprozesses. Der Beirat für Migration und Integration kann über alle Angelegenheiten der Migration und Integration beraten. Gegenüber den Organen der Stadt kann er sich hierzu äußern, soweit Selbstverwaltungsangelegenheiten der Stadt betroffen sind.
Wahl eines Beirats für den Landkreis Mainz-Bingen
Der Beirat für Migration und Integration für den Landkreis Mainz-Bingen wird im Gebiet der gesamten Verbandsgemeinde Nieder-Olm (alle Ortsgemeinden sowie die Stadt Nieder-Olm) gewählt.
Wahlberechtigt sind von Amts wegen alle ausländischen und staatenlosen Einwohnerinnen und Einwohner sowie diejenigen, die die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung oder nach § 4 Abs. 3 des Staatsangehörigkeitsgesetzes erworben haben. Voraussetzung ist, dass diese Personen jeweils am Tage der Wahl das 16. Lebensjahr vollendet haben.
Ebenfalls in das Wählerverzeichnis sind auf Antrag alle Einwohnerinnen und Einwohner, die die deutsche Staatsangehörigkeit als Spätaussiedler oder deren Familienangehörige nach § 7 des Staatsangehörigkeitsgesetztes erworben haben, aufzunehmen. Dies gilt ebenfalls für alle Einwohnerinnen und Einwohner, die die deutsche Staatsangehörigkeit nach § 4 Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 4 des Staatsangehörigkeitsgesetzes erworben haben und ein Elternteil Ausländer oder Spätaussiedler oder dessen Familienangehöriger nach § 7 des Staatsangehörigkeitsgesetzes ist.
Gewählt werden 13 Beiratsmitglieder.
- Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis für die Wahl des Beirates für Migration und Integration des Landkreises Mainz-Bingen am 10. November 2024
- Schritt-für-Schritt-Anleitung – Wahl des Beirats für Migration und Integration (einfache Sprache)
- Wegweiser und Merkblatt für die Briefwahl
- Bekanntmachung der Kreisverwaltung Mainz-Bingen zu den Wahlen der Beiräte für Migration und Integration
- FAQ – Wahl des Beirats für Migration und Integration (zweisprachig)
Durchführung der Wahl
Die Wahl erfolgt im Rahmen der Briefwahl.
Alle im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen erhalten von der Verbandsgemeindeverwaltung ihre Briefwahlunterlagen ohne weiteres zu tun (bestehend aus Wahlschein, Stimmzettel sowie Briefumschlägen und ein Musterstimmzettel). Die Briefwahlunterlagen sind auszufüllen und die dafür vorgesehenen Briefumschläge zu stecken. Diese werden entweder per Post zurückgeschickt oder können im Rathaus zu den üblichen Öffnungszeiten abgegeben werden.
Wahl eines Beirats für die Stadt Nieder-Olm.
Die Wahl zum Beirat für Migration und Integration in der Stadt Nieder-Olm findet nicht statt, da zu wenige Wahlvorschläge eingereicht wurden .