Schiedsamt der Verbandsgemeinde Nieder-Olm
Probleme lösen und dabei vielleicht alle zu Gewinnern machen
Die meisten Streitigkeiten des täglichen Lebens lassen sich mit Gesprächsbereitschaft und ein wenig Entgegenkommen auch ohne eine Gerichtsverhandlung zu einem guten Ende bringen.
Und davon profitieren alle Beteiligte: Denn was hilft es, vor Gericht Recht zu bekommen, wenn das Verhältnis zur Nachbarin dabei dauerhaft zerstört wird? Oder ein gerichtlicher Vergleich unbefriedigend ist?
Nebenbei: Eine Schiedsverhandlung spart Kosten, Zeit und Nerven.
Von Rechts wegen gefragt ist die Schiedsperson zudem bei so genannten Privatklagesachen. Haben Bürgerinnen oder Bürger Anzeige erstattet (wegen Hausfriedensbruch, Sachbeschädigung, Beleidigung, Verletzung des Briefgeheimnisses oder leichter Körperverletzung), entscheidet die Staatsanwaltschaft, ob ein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung besteht. Wird das verneint, müssen sich die Betroffenen selbst mit ihrer Klage an das Strafgericht wenden. Dies können sie jedoch erst tun, nachdem sie versucht haben, sich außergerichtlich mit der Täterin oder dem Täter zu einigen. Eine solche Güteverhandlung findet vor der Schiedsperson statt.
SCHIEDSPERSONEN SIND ALSO DIE RICHTIGEN ANSPRECHSTELLE …
- wenn Ihnen bei Streitigkeiten des täglichen Lebens die Wiederherstellung guter Beziehungen zu den anderen Beteiligten wichtiger ist als die Durchsetzung Ihres Rechtsstandpunktes
- wenn in Privatklagesachen eine Güteverhandlung vorgeschrieben ist.
ABLAUF EINER SCHLICHTUNG
- In einem Antrag werden Namen und Anschrift der Parteien sowie der Gegenstand des Streites und das Ziel der Schlichtung festgelegt.
- Die Schiedsperson setzt einen Termin fest, an dem sich die Parteien treffen.
- Verhandelt wird ausschließlich mündlich. Die Gespräche sind nicht-öffentlich und vertraulich.
- Die Parteien haben Gelegenheit, sich in einem strukturierten Gespräch auszusprechen und erfahren womöglich, worum es der Gegenseite in dem Streit wirklich geht.
- Der Schiedsperson hört zu, fragt nach und versucht, die bestehenden Spannungen abzubauen.
- Mit Hilfe der Schiedsperson finden die Konfliktparteien gemeinsam eine Lösung, die „gut genug“ ist.
- Kommt man zu einer Einigung, wird ein Vergleich getroffen. Beide Parteien unterschreiben - damit ist er rechtswirksam.