Was macht die Gleichstellungsbeauftragte genau?
Frauen und Männer sind gleichberechtigt. Das ist die Grundlage meiner Arbeit und bezieht sich auf Artikel 3 Abs. 2 des Grundgesetzes. Die Gleichstellungsbeauftragte wirkt bei Angelegenheiten mit, die Auswirkungen auf die Gleichberechtigung von Frau und Mann und die Anerkennung ihrer gleichwertigen Stellung in der Gesellschaft haben.
Die Gleichstellungsbeauftragte ist Ansprechpartnerin für alle Bürgerinnen und Bürger der Verbandsgemeinde, insbesondere für alle, die:
- sich in Partnerschaft und Familie, am Arbeitsplatz, im öffentlichen Leben, in ihrer sozialen Situation benachteiligt fühlen
- konkrete Hilfestellungen benötigen oder Unterstützung bei der Durchsetzung ihrer Rechte brauchen
- Informationen und Auskünfte benötigen
- Kontakte zu Frauengruppen oder Verbänden suchen
- Anregungen haben, wie die Situation von benachteiligten Frauen in der Verbandsgemeinde verbessert werden kann
Frauen nehmen immer noch viele Benachteiligungen in Kauf – privat wie beruflich
- Frauen verdienen 17% weniger als Männer – für gleichwertige Arbeit
- Über 50% der Frauen zwischen 30 und 60 Jahren arbeiten in Teilzeit (Männern nur 7%)
- Sie erhalten im Durchschnitt 500,00 € weniger Rente als Männer
- Sie tragen noch immer die Hauptbelastung bei der Hausarbeit, Kindererziehung und Pflege älterer oder kranker Menschen – ohne gesellschaftliche und monetäre Anerkennung
- Frauen fehlt oft die Möglichkeit, den Beruf mit den ihnen zugeordneten Familienpflichten zu vereinbaren
- Sie sind in Entscheidungspositionen, ob in Wirtschaft oder Politik, deutlich unterrepräsentiert. Der Frauenanteil an Führungskräften in der deutschen Wirtschaft liegt bei nur 27%
- Frauen werden immer wieder Opfer seelischer, körperlicher oder sexueller Gewalt
- Sie erleben vielfach Gewalt in engen, sozialen Beziehungen
- Altersarmut ist weiblich
Es gibt eine Gleichstellungsbeauftragte um…
- Maßnahmen zur Verbesserung der sozialen und beruflichen Situation von benachteiligten Menschen zu initiieren und durchzuführen
- Mit Frauengruppen und -verbänden zusammenzuarbeiten
- Im Dialog mit Verwaltungen, Verbänden, Gewerkschaften und Parteien zu sein und die Interessen, insbesondere der Frau, bei kommunalen Entscheidungen zu vertreten
- Die Öffentlichkeit durch Informationsveranstaltungen, Broschüren, Presseartikel etc. über gleichstellungsrelevante Themen aufzuklären.
und damit
- den Bewusstseinswandel in der Gesellschaft zur Durchsetzung der tatsächlichen Gleichstellung von Frau und Mann fördern.
Aktuelle gesellschaftsrelevante Themen können z.B. sein:
- Partnerschaft
- Vereinbarkeit von Beruf, Karriere und Familie
- Wiedereinstieg in den Beruf
- Lebensplanung bei Ausstieg aus dem Beruf (Elternzeit; Pflege eines Angehörigen)
- Coaching und Persönlichkeitsentwicklung
- Interessen und Belange von weiblichen Unternehmerinnen
- Gewaltprävention
- Gesundheit; Work-Life Balance
- Finanz- und Rechtsthemen
- Politische und gesellschaftliche Themen
- …und vieles mehr.
Über Angebote der Gleichstellungsstelle des Landkreises Mainz-Bingen können Sie sich hier informieren.