Kommunale Wärmeplanung konkretisiert sich


Die Kommunale Wärmeplanung ist das zentrale Koordinierungsinstrument einer Kommune, um den Wärmesektor klimaneutral zu gestalten und maßgeblich zur Versorgungssicherheit und zur Unabhängigkeit vom Import fossiler Energieträger beizutragen. Durch das Gesetz für die Kommunale Wärmeplanung sollen die Länder bundesgesetzlich dazu verpflichtet werden, eine Wärmeplanung in allen ihren Kommunen durchzuführen. Diese Aufgabe geben die Länder zur Durchführung direkt an ihre Kommunen weiter. Ziel des Ganzen ist ein rechtlich verbindlicher Wärmeplan.

Für die Erreichung der Klimaschutzziele ist der Wärmesektor von essentieller Bedeutung – aktuell liegt der Anteil der Erneuerbaren Energien bei gerade einmal 11 Prozent, mehr als 90 Prozent der Wärme wird durch fossile Energieträger bereitgestellt. Das Land Rheinland-Pfalz hat sich auf die Fahnen geschrieben, eine weitgehend klimaneutrale Wärmeversorgung in allen Kommunen bis zum Jahr 2050 zu erreichen.

Doch was ist der Inhalt von solchen kommunalen Wärmeplänen? Ausgangspunkt ist immer eine Bestandsanalyse: Welchen Wärmebedarf haben die Gebäude? Wie ist die Infrastruktur der Wärmeversorgung? Darin enthalten ist auch eine Energiebilanz.

Anschließend wird eine Potenzialanalyse durchgeführt: Wo besteht Potenzial zur Energieeinsparung? Welche Alternativen können künftig zu fossilen Energieträgern genutzt werden?

Basierend auf dieser Potenzialanalyse werden Szenarien entwickelt, wie eine zukunftsfähige Wärmeversorgung aussehen kann und soll – stets unter Betrachtung der Versorgungskosten. Diese Ergebnisse münden in einem Maßnahmenkatalog, der zugleich auch mit einem Zeitplan entwickelt wird und es werden Fokusgebiete priorisiert. Wenn die Maßnahmen und der Zeitplan festgelegt wurden, ist eine Verstetigung und das Controlling von großer Bedeutung.

Die Kommunen werden bei der Planerstellung durch externe Dienstleister unterstützt – bei Antragstellung bis zum Ende des Jahres 2023 gilt ein erhöhter Zuschuss von 90% der förderfähigen Gesamtausgaben. „Diese Förderung möchten wir als Verbandsgemeinde in Anspruch nehmen und werden daher den Antrag über den Landkreis Mainz-Bingen noch in diesem Jahr stellen“ so die Erste Beigeordnete Doris Leininger-Rill. Den Rat der Verbandsgemeinde hat sie in seiner letzten Sitzung informiert und auch die Bürgermeister der Ortsgemeinden und der Stadt Nieder-Olm sind eingebunden und werden fortlaufend über Neuerungen informiert. „Wir wollen die Weichen für die Planung stellen, um rechtzeitig die Bürgerinnen und Bürger über die Möglichkeiten einer alternativen Wärmeversorgung zu informieren“, so Leininger-Rill abschließend.