Hinweis zur Anpassung der Steuerhebesätze 2023


Mit dem Landesgesetz zur Neuregelung der Finanzbeziehungen zwischen dem Land und den kommunalen Gebietskörperschaften (Landesfinanzausgleichsgesetz) vom 7. Dezember 2022, welches am 1. Januar 2023 in Kraft getreten ist, wurden die Nivellierungssätze bei der Grundsteuer A von 300 v. H. auf 345 v. H., bei der Grundsteuer B von 365 v. H. auf 465 v. H. und bei der Gewerbesteuer von 365 v. H. auf 380 v. H. angepasst.

Somit ist es im Hinblick auf den Haushaltsausgleich, der zu zahlenden Umlagen sowie der Ausschöpfung von Fördermitteln erforderlich, dass die Gebietskörperschaften mit Beschlussfassung der Haushaltssatzung 2023 die Hebesätze der Grundsteuern A und B sowie der Gewerbesteuer mindestens auf das oben genannte Niveau anheben. Entsprechende Beschlüsse mit der Anpassung der Hebesätze wurden von den Ortsgemeinden bereits gefasst. Die Beschlussfassung in der Stadt Nieder-Olm steht noch aus.

Aktuell liegen noch keine Genehmigungen der Haushalte 2023 vor. Daher müssen zunächst die Hebesätze aus dem Vorjahr angewendet werden. Somit erfolgte mit öffentlicher Bekanntmachung vom 05.01.2023 zwecks form– und fristgerechten Verfahren eine Veröffentlichung der Hebesätze auf dem Niveau aus 2022 aufgrund von Dauerbescheiden. 

Bis zur zweiten gesetzlichen Steuerfälligkeit am 15.05.2023 liegen die entsprechenden Genehmigungen der Haushalte 2023 vor, sodass zu dieser Steuerfälligkeit Änderungsbescheide mit den neuen Hebesätzen versandt werden.