Fluglärmschutz in neues Luftverkehrsgesetz


In einem Brief an Bundesverkehrsminister Wissing hat die Verbandsgemeinde Nieder-Olm fünf Vorschläge für die Erweiterung des LuftVG, um Regelungen für eine deutliche Verbesserung des Fluglärmschutzes, gemacht. Die Bundestagsabgeordneten aus Rheinhessen werden gleichzeitig gebeten, im Gesetzgebungsverfahren auf eine Verbesserung des Fluglärmschutzes hin zu arbeiten.

Die Änderungsvorschläge der Verbandsgemeinde sehen im Einzelnen vor:

  • Die zwingende Öffentlichkeitsbeteiligung bei der Festlegung und Änderung von Flugrouten.
  • Die zwingende und vorrangige Berücksichtigung des Fluglärmschutzes vor Wirtschaftsinteressen.
  • Die einvernehmliche Einbindung des Umweltbundesamtes bei der Neufestlegung und wesentlichen Änderung von Flugrouten.
  • Die Einführung eines Nachtflugverbots zwischen 22:00 Uhr und 6:00 Uhr.

Bezug genommen wird in diesem Zusammenhang auf die aktuelle Koalitionsvereinbarung zwischen SPD, Grünen und FDP, nach der die Aufgaben der Deutschen Flugsicherung um das Thema eines effektiven Lärmschutzes erweitert werden sollen. 

„Wir wollen, dass ein echter Fluglärmschutz in das neue Luftverkehrsgesetz aufgenommen wird. Die Menschen rund um die großen Flughäfen sollen effektiv von Fluglärm entlastet werden. Es reicht keinesfalls aus, nur auf die Vermeidung von unzumutbarem Fluglärm hinzuwirken, wie bislang gesetzlich festgeschrieben“, erklären Bürgermeister Ralph Spiegler, die 1. Beigeordnete Doris Leininger-Rill und der Fluglärmbeauftragte Bernd-Olaf Hagedorn. 

                                                                                                                                                                                                                                                                   Text: BOH