Ein weiterer Meilenstein für mehr Inklusion und Teilhabe in der Verbandsgemeinde


Die Verbandsgemeinde Nieder-Olm setzt sich aktiv für die Förderung von Inklusion und Teilhabe ein. Sie ist dabei der Überzeugung, dass eine inklusive Gesellschaft nicht nur von Vorteil für einzelne Zielgruppen ist, sondern auch für die gesamte Gesellschaft. Denn Vielfalt bereichert uns alle. 

Um Inklusion und Teilhabe zu fördern, setzt die Verbandsgemeinde auf verschiedene Maßnahmen. Eine davon ist die Schaffung eines  Steuerungsgremiums Kommune Inklusiv, das den Weg zur inklusiven Verbandsgemeinde steuert.

Ende Oktober erfolgte die Berufung der Mitglieder im Rathaus Nieder-Olm durch die dafür beauftragte Abteilungsleiterin Annette Hambach-Spiegler. Durch die Mitarbeit im Steuerungsgremium bekennen sich die Einrichtungen und Beiräte zum Leitbild für ein vielfältiges Leben in der Verbandsgemeinde Nieder-Olm. 

„Gemeinsam wollen wir den Prozess zu einer vielfältigen Verbandsgemeinde, in der alle gleichberechtigt leben und teilhaben können, gehen und steuern.“ macht Bürgermeister Ralph Spiegler die Bedeutung des neuen Gremiums deutlich. 

Ein besonderer Dank geht an die Landesantidiskriminierungsstelle (LADS) des Ministeriums für Familie, Frauen, Kultur und Integration. Die LADS wird der Verbandsgemeinde auch im weiteren Prozess als beratende Fachbehörde zur Seite stehen. Zusätzlich erhält die Verbandsgemeinde eine Förderung durch die LADS, wodurch die Fortführung einer externen Prozessbegleitung möglich ist.

Folgende Einrichtungen und Beiräte sind Mitglieder im Steuerungsgremium „Kommune Inklusiv“ :

  • Zentrum für selbstbestimmtes Leben behinderter Menschen, Mainz e.V. (ZsL Mainz)
  • Gemeinnützige Gesellschaft für ambulante und stationäre Altenhilfe (GFA) mbH
  • Nieder-Ramstädter Diakonie (NRD)
  • Gesellschaft für psychosoziale Einrichtungen gGmbH (gpe Mainz)
  • Lebenshilfe Mainz-Bingen, Wohnstätte Nieder-Olm
  • Alloheim Seniorenzentrum Essenheim
  • AZURIT Seniorenzentrum Sörgenloch
  • in.betrieb
  • Beirat für Menschen mit Behinderung
  • Seniorenbeirat
  • Zwei Einzelpersonen
  • Verbandsgemeindeverwaltung