Ab sofort werden nicht nur Obstgehölze für private Haushalte, ehrenamtliche Initiativen und Vereine gefördert, sondern ebenfalls weitere einheimische Gehölze. Diese sind in der aktualisierten Förderrichtlinie aufgeführt.
Die Förderung umfasst 50 Prozent des Kaufpreises pro Baum, maximal jedoch 150,00 EUR. Zusätzlich wird ein Teil der Pflanzkosten übernommen, wenn ein Fachbetrieb die Anpflanzung übernimmt. Um die Förderung zu beantragen, ist das entsprechende Formular auszufüllen und mit Rechnung, Fotodokumentation sowie einer Standortskizze bei der Verbandsgemeinde einzureichen.
In einer zweiten Stufe sollen künftig auch Pflanzungen in den Ortsgemeinden und der Stadt Nieder-Olm, Aufforstungen von Waldflächen sowie die Förderung von Obstplantagen einbezogen werden.
Alle Informationen, die Förderrichtlinie, das Antragsformular sowie Ansprechpartner sind auf der Homepage der Verbandsgemeinde auf der Unterseite Klimaschutz/Förderprogramme zu finden.