Hecke schneiden

Erinnerung zum Rückschnitt von Bäumen und Hecken


In dieser Zeit ist es grundsätzlich verboten Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze abzuschneiden, auf den Stock zu setzen oder zu beseitigen; zulässig sind schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen.

Aus diesem Grund möchten wir daran erinnern, nötige Rückschnitte noch bis zum 28. Februar 2025 durchzuführen. Es sind insbesondere Behinderungen durch überhängende Äste und breit gewachsenen Hecken an Kreuzungen, Einmündungen, sowie Fuß- und Radwegen zurückzuschneiden. Auch bitten wir darauf zu achten, dass Verkehrszeichen und Straßenlaternen zur Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer freigehalten werden.