Wahlurne Stimmzettel Einwurf

Beantragung Briefwahl: Vorab-Registrierung für die Wahlen am 23. Februar 2025


Da die Wahlbenachrichtigungen voraussichtlich erst Ende Januar zugestellt werden, empfiehlt sich eine frühzeitige Registrierung über das Onlinewahlscheinverfahren „OLIWA“. Über einen entsprechenden Link (https://tbk.ewois.de/IWS/startini.do?mb=194), erreichbar durch das Scannen des QR-Codes, können Sie Ihre Briefwahlunterlagen beantragen. Da für die Beantragung weder die Wählerverzeichnisnummer noch die Wahlbezirksnummer zwingend erforderlich sind, kann der Antrag auch bereits vorab ohne Vorlage der Wahlbenachrichtigung ausgefüllt werden.

Beantragung der Briefwahlunterlagen über das Onlinewahlscheinverfahren „OLIWA“

Die Verbandsgemeindeverwaltung bittet daher alle Bürgerinnen und Bürger, die per Briefwahl wählen möchten, bevorzugt das digitale Verfahren „OLIWA“ zu nutzen.

Für diejenigen, die keine Möglichkeit haben, die Briefwahlunterlagen online zu beantragen, stehen Papier-Anträge am Empfang des Rathauses Nieder-Olm zur Verfügung. Zudem ist eine Abholung eines solchen Papier-Antrags ebenfalls bei den Ortsgemeinden möglich.

Bitte beachten Sie: Der Versand der Briefwahlunterlagen wird, da die Stimmzettel erst ab dem 07. Februar bundesweit an die Kommunen ausgeliefert werden, frühestens ab dem 10. Februar 2025 beginnen. Zeitgleich wird an diesem Tag das Briefwahlbüro im Rathaus Nieder-Olm seine Türen öffnen.

Für Bürgerinnen und Bürger, die am Wahlsonntag persönlich ihre Stimme abgeben möchten, stehen wie gewohnt die Urnen- und Briefwahllokale in der Stadt Nieder-Olm sowie in den Ortsgemeinden zur Verfügung.

Die Verbandsgemeindeverwaltung dankt allen Bürgerinnen und Bürgern für ihre Unterstützung!