Wahlurne Stimmzettel Einwurf

Ihre Bereitschaft für unsere Demokratie!

Aktiv bei der Bundestagswahl 2025 mitwirken

Demokratie ist mehr als nur ein politisches System – sie ist ein lebendiger Prozess, der von Mitbestimmung und gemeinsamer Verantwortung lebt. Und auch eine demokratische Wahl funktioniert nur dank des Engagements freiwilliger Wahlhelferinnen und Wahlhelfer. Diese sichern den reibungslosen Ablauf der Wahl und garantieren, dass die Stimmen korrekt gezählt werden. 

Wer kann Wahlhelferin oder Wahlhelfer werden?

Es sind keine Vorerfahrungen vonnöten! Jede Person, die für die Bundestagswahl wahlberechtigt ist, kann dieses Ehrenamt übernehmen. Die Verbandsgemeinde Nieder-Olm legt großen Wert darauf, alle Interessierten optimal vorzubereiten. In speziellen Schulungsveranstaltungen in den Wochen vor der Wahl werden Sie umfassend und praxisnah in Ihre Aufgaben eingeführt.


Welche Tätigkeiten erwarten Wahlhelferinnen und Wahlhelfer?

Am Wahltag arbeiten die Wahlhelfenden im Team eines Wahllokals. Ihre Aufgaben umfassen:

  • Ausgabe der Stimmzettel
  • Prüfung der Wahlberechtigung anhand des Personalausweises und des Wählerverzeichnisses
  • Eintrag der Wahlteilnahme im Wählerverzeichnis
  • Auszählung der Stimmen ab 18 Uhr

Gemeinsam entscheiden die Wahlvorstände auch über die Gültigkeit einzelner Stimmen und dokumentieren das Wahlergebnis.


Wo und wie lange wird man eingesetzt?

Die Wahlhelfenden werden in der Regel im Wahllokal ihres Wahl- oder Stimmbezirkes eingesetzt. Die Wahllokale sind von 8:00 bis 18:00 Uhr geöffnet. Anschließend findet die Stimmenauszählung statt. Um den Einsatz flexibel zu gestalten, werden die Helfenden in Schichten eingeteilt.


Welche Vorteile bietet der Einsatz als Wahlhelferin / Wahlhelfer?

Als Dankeschön für das Engagement erhalten Wahlhelfende in vielen Fällen ein sogenanntes „Erfrischungsgeld“ als finanzielle Aufwandsentschädigung. Alternativ wird in manchen Wahllokalen die Verpflegung vor Ort gestellt. Personen, die am Wahltag arbeiten müssten, können für ihre ehrenamtliche Tätigkeit freigestellt werden. Auf Wunsch stellt die Verbandsgemeindeverwaltung nach der Wahl eine Bescheinigung für den Arbeitgeber aus.


Wie viele Wahlhelfende werden in der Verbandsgemeinde Nieder-Olm benötigt?

Für die 42 Wahllokale der Verbandsgemeinde Nieder-Olm, davon 23 Urnenwahllokale und 19 Briefwahllokale, werden rund 380 Wahlhelfende gebraucht.


Wie kann ich mich als Wahlhelferin oder Wahlhelfer melden?

Interessierte können ihre Bereitschaft unkompliziert per E-Mail an Wahlhelfende@vg-nieder-olm.de mitteilen. Selbstverständlich werden über diese Adresse auch gerne Rückfragen beantwortet.

Wir freuen uns auf Ihre Unterstützung!