Fluglärmschutz verbessern


Auf einer öffentlichen Veranstaltung im Bürgerhaus Mainz-Hechtsheim stellte die Kommunale Arbeitsgemeinschaft Zukunft Rhein-Main (KAGZRM, https://www.kreisgg.de/umwelt/flughafenangelegenheiten/kagzrm/1) ein Forderungspapier zur Verringerung des Fluglärms in der Rhein-Main-Region vor. 
https://www.kreisgg.de/fileadmin/Regionalentwicklung_Umwelt/Regionalentwicklung_Mobilitaet/Flughafenangelegenheiten/KAG_ZRM_Flughafen/Forderungspapier-KAGZRM-Webversion.pdf 

Gefordert werden von Bundestag und Hessischer Landesregierung u.a.:

  • eine Änderung des Luftverkehrsgesetzes für einen Vorrang des aktiven Schallschutzes vor den Kriterien des geordneten und flüssigen Luftverkehrs,
  • eine Novellierung des Fluglärmschutzgesetzes mit einer Absenkung des Lärmgrenzwerte,
  • eine Absenkung der Hürden für die Inanspruchnahme von baulichen Schallschutzmaßnahmen,
  • ein Fluglärmschutzkonzept, eine Erweiterung der Lärmschutzbereiche und eine wirkungsvolle Lärmobergrenze rund um den Frankfurter Flughafen,
  • ein absolutes Nachtflugverbot während der gesetzlichen Nachtruhe zwischen 22:00 und 06:00 Uhr. 

Siehe: https://www.kreisgg.de/fileadmin/Regionalentwicklung_Umwelt/Regionalentwicklung_Mobilitaet/Flughafenangelegenheiten/KAG_ZRM_Flughafen/Forderungspapier-KAGZRM-Webversion.pdf

Ausgangspunkt für das Forderungspapier war eine wissenschaftliche Untersuchung, die u.a. eine Absenkung der Lärmgrenzwerte für die Tagflugschutzzone 2 von 55 Dezibel (dB) auf eine zwingende Auslöseschwelle von 51 dB aus Gründen des Gesundheitsschutzes für notwendig erachtete. Für eine präventive Auslösseschwelle sollen 44 dB nicht überschritten werden. Nachts sollte der Lärm auf eine zwingende Auslöseschwelle von 44 dB abgesenkt werden. Die präventive Auslöseschwelle sollte bei 40 dB liegen. (https://www.vg-nieder-olm.de/news/2024/grenzwerte-fuer-fluglaerm-senken/).

Von einer Absenkung der Grenzwerte würde auch unsere Region profitieren. Nach den aktuelle Lärmkarten reicht die Fläche, in der 55 dB Fluglärm erreicht werden, bis nach Mainz-Hechtsheim. Die Fluglärmmessstation Ober-Olm (www.DFLD.de) misst regelmäßig Lärmwerte um die 51 dB.

Nach einer entsprechenden Änderung von Luftverkehrsgesetz und Fluglärmschutzgesetz hält es die KAGZRM für möglich, dass eine Absenkung der zulässigen Flugbewegungen für den Rhein-Main-Airport erreicht werden könnte. Die Frankfurter Rechtsanwältin und Fluglärm-Expertin Ursula Philipp-Gerlach hielt es für möglich, dass der Planfeststellungsbeschluss für den Frankfurter Flughafen juristisch geöffnet werden könnte, hin zu mehr Betriebsbeschränkungen.

                                                                                                                                                                                                                                                                       Text: BOH