Hinweise, Regelungen und Bekanntmachungen für Bürgerinnen und Bürger
Für die Bürgerinnen und Bürger der Verbandsgemeinde Nieder-Olm bedeutet dies, dass ab sofort besondere Regelungen sowie Maßnahmen zu beachten sind. Die Ortsgemeinden Klein-Winternheim, Sörgenloch und Zornheim sowie die Stadt Nieder-Olm fallen nun in den Bereich der „Infizierten Zone“. Hier wird das Jagdverbot der jeweiligen Situation angepasst. So ist die Jagd – ausgenommen hierbei explizit Schwarzwild, mit einer Sondergenehmigung durch den Kreisjagdmeister grundsätzlich möglich, um Wildschäden zu minimieren. Innerhalb der sogenannten Restriktionszonen gilt zudem eine Leinenpflicht für Hunde, um die Wildschweine nicht aufzuhetzen und zu vertreiben. So wird mit jeder Ausweichbewegung auch das ASP-Virus weitergetragen.
Es ist wichtig, dass alle Bürgerinnen und Bürger verantwortungsvoll mit der Situation umgehen und unter Umständen auf die ein oder andere, liebgewonnene Freizeitaktivität verzichten oder auf Freizeitangebote in anderen Gebieten außerhalb der Restriktionszone zurückgreifen.
Wer tote Wildschweine findet, soll dies beim Veterinäramt melden (06132/787-4102). Die Jäger unterstützen derzeit den Landkreis bei der Überprüfung im Mainz-Binger Teil des 15-Kilometer Schutzradius.
Aktuelle Informationen sowie entsprechende Allgemeinverfügungen finden die Bürgerinnen und Bürger auf der
Homepage des Landkreis Mainz-Bingen unter dem Reiter Tagesordnungen, Ausschreibungen & Bekanntmachungen.
Infoflyer "Afrikanische Schweinepest (ASP)" der Kreisverwaltung Mainz-Bingen
Update (31.07.2024)
Interview mit dem für das Veterinäramt zuständigen Kreis-Beigeordneten Erwin Malkmus
Interview mit Erwin Malkmus zu den Folgen der Afrikanischen Schweinepest
Update (23.07.2024)
Bußgelder drohen: Absperrungen wegen Afrikanischer Schweinepest unbedingt beachten
Aufgrund der Erfahrungen der vergangenen Tage appelliert das Veterinäramt des Landkreises Mainz-Bingen nochmal inständig an die Bevölkerung: „Bitte beachten Sie die Absperrungen im Kerngebiet zur Afrikanischen Schweinepest (ASP), besonders im Oppenheimer Wäldchen“, sagte der dritte Beigeordnete Erwin Malkmus: „Leider mussten wir feststellen, dass die Absperrzäune von unvernünftigen Zeitgenossen zur Seite geräumt und die Wege trotz Verbots benutzt wurden.“ Zudem würden Hunde frei herumlaufen und seien nicht angeleint.
Malkmus macht die Konsequenzen dieses Verhaltens deutlich: „Die Absperrungen sind durch unsere Allgemeinverfügungen rechtlich abgedeckt. Bei Zuwiderhandlungen können Bußgelder fällig werden."
Aus gesellschaftlicher Sicht sind die möglichen Folgen aber noch weitaus schlimmer. Denn wenn das Virus zum Beispiel unbemerkt durch Hunde im Dickicht aufgenommen und aus der Kernzone herausgetragen wird, besteht die Gefahr, dass sich die Seuche über die bisher betroffenen Gebiete ausbreitet. Es reicht auch schon, wenn man zu Fuß über eine Fläche läuft, auf der zuvor ein infiziertes Wildschwein entlanglief.
Hintergrund
Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist eine anzeigepflichtige Tierseuche bei Haus- und Wildschweinen. Sie wird durch ein Virus hervorgerufen. Die Tierseuche ist durch eine hohe Krankheits- und Sterblichkeitsrate gekennzeichnet. Als Überträger der ASP sind erkrankte Schweine, aber auch virushaltige Tierkadaver sowie Schlacht- bzw. Speiseabfälle anzuführen.
Eine Gefahr der Übertragung auf den Menschen und andere Tierarten besteht jedoch nicht. Diese können aber als Überträger, sogenannte Vektoren, fungieren. Leider ist das Virus so widerstandsfähig, dass es zum Beispiel auch im Reifenprofil von Fahrzeugen oder an Kleidung – insbesondere an Schuhen – haften bleibt. Auf diese Weise kann die ASP sehr schnell und weit verschleppt werden. Ein weiteres Risiko stellen Lebensmittel aus nicht durcherhitztem Fleisch von infizierten Tieren dar, zum Beispiel Salami oder Rohschinken. Für Menschen ist der Verzehr unbedenklich.