Umgang mit digitalen Kinderbildern? Es ist doch
nur mein nacktes Kind beim Baden...?
Die sozialen Medien bedienen uns und unsere Kinder mit einer Flut an digitalen Bildern und gleichzeitig verbreiten auch wir diese in sozialen Medien wie Whats app oder Instagram. Wo verläuft hierbei die Grenze? Mache ich mich strafbar, wenn ich Bilder mit (meinen) nackten Kindern speichere, oder sie weiterleite? An diesem Vormittag geht es um die rechtliche Entwicklung und die aktuellen Rahmenbedingungen zur Strafverfolgung bei diesem Thema.