Grundstücksteilung

  • Leistungsbeschreibung

    Die Teilung von Grundstücken im Geltungsbereich eines Bebauungsplans bedarf grundsätzlich keiner Genehmigung der Gemeinde, solange durch die Teilung keine Verhältnisse entstehen, die den Festsetzungen des Bebauungsplans widersprechen.

    Ausnahme: Teilungen in förmlich festgelegten Sanierungsgebieten
    bzw. städtebaulichen Entwicklungsgebieten bedürfen der
    schriftlichen Genehmigung der Gemeinde.


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Zuständige Mitarbeitende