Kostenerstattungsbeiträge (Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen)

  • Leistungsbeschreibung

    Beiträge, die die Gemeinde für die Durchführung von zugeordneten Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches (BauGB) und der Gemeindeordnung (GemO) für das Land Rheinland-Pfalz sowie der entsprechenden Satzung der jeweiligen Ortsgemeinde, erhebt.