Kirchenaustritt

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Leistungsbeschreibung

    Zuständig:

    • Gemeindeverwaltung
    • Verbandsgemeindeverwaltung
    • Stadtverwaltung
     

    Der Austritt aus der evangelischen oder katholischen Kirche muss in Rheinland-Pfalz beim Standesamt des Wohnsitzes erklärt werden.

     

     

    Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Nieder-Olm

    Wir benötigen Angaben über den Personenstand, den Tauftag- und Ort.

    Eine persönliche Vorsprache erforderlich.

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Nieder-Olm
    Es ist ein gültiger Personalausweis vorzulegen
  • Welche Gebühren fallen an?

    Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Nieder-Olm

    30,00 €


Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende