Kirchenaustritt
Leistungsbeschreibung
LeistungsbeschreibungZuständig:
- Gemeindeverwaltung
- Verbandsgemeindeverwaltung
- Stadtverwaltung
Der Austritt aus der evangelischen oder katholischen Kirche muss in Rheinland-Pfalz beim Standesamt des Wohnsitzes erklärt werden.
Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Nieder-OlmWir benötigen Angaben über den Personenstand, den Tauftag- und Ort.
Eine persönliche Vorsprache erforderlich.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Nieder-OlmEs ist ein gültiger Personalausweis vorzulegenWelche Gebühren fallen an?
Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Nieder-Olm30,00 €