BEBAUUNGSPLÄNE
Die Gemeinden haben die Planungshoheit für ihr Gebiet und können Bauleitpläne aufstellen. Ziel dieser Bauleitplanung ist es, die städtebauliche Entwicklung in Stadt und Land zu ordnen. In den Bauleitplänen haben die Gemeinden die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke vorzubereiten und zu leiten.
Im Unterschied zum Flächennutzungsplan - als vorbereitenden Bauleitplan - enthält der Bebauungsplan die gegenüber jedermann rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung. Der Bebauungsplan wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen.
Hinweis zu den Bebauungsplänen:
Bitte beachten Sie, dass, soweit der Plan nicht in Originalgröße ausgedruckt werden kann, der Maßstab nicht mit dem Originalmaßstab übereinstimmen muss.
Als weiterer Service stehen auch einige Bebauungsplanentwürfe mit Begründung während der Offenlage als zusätzliche Information zur Verfügung.